Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen (mobiles Training):

  1. Trainingsgebühr: Die Gebühr für das Horsemanship-Training beträgt 50,00 € pro Trainingseinheit. Diese Gebühr deckt sowohl das Training selbst als auch die Fahrtkosten für Standorte innerhalb eines Radius von 20 km oder einer maximalen Fahrzeit von 20 Minuten von Zirl, Österreich, ab.
  1. Zusätzliche Kosten: Für Trainingseinheiten, die an Standorten außerhalb des 20 km-Radius oder einer Fahrzeit von 20 Minuten von Zirl, Österreich, stattfinden, können zusätzliche Fahrtkosten anfallen. Diese Kosten werden auf der Grundlage der zurückgelegten Entfernung oder der Fahrzeit berechnet und separat von beiden Parteien besprochen und vereinbart.
  1. Monatliche Verpflichtung: Um an diesem Trainingsprogramm teilzunehmen, ist der Pferdebesitzer verpflichtet, sich für mindestens vier Trainingseinheiten pro Monat zu engagieren, die in der Regel in einem wöchentlichen Rhythmus geplant sind. Diese Verpflichtung gewährleistet einen kontinuierlichen Fortschritt und die Vorteile des Trainingsprogramms.
    Zusätzliches Angebot für junge Pferde und Fohlen: Der Pferdebesitzer hat die Möglichkeit, anstelle einer der vier regulären Trainingseinheiten pro Monat auch eine zusätzliche Option für 1 Trainingseinheit alle 2 Wochen für junge Pferde und Fohlen zu wählen. Dies ermöglicht eine spezielle Betreuung und Entwicklung für diese Altersgruppen.
  1. Zahlungsplan: Die Zahlung ist am Ende eines jeden Monats fällig. Die Zahlung kann in bar erfolgen, jedoch ist eine Überweisung unser bevorzugte Zahlungsmethode. Dies ermutigt zur Verwendung von Überweisungen aufgrund der Bequemlichkeit und Sicherheit für beide Parteien.
  1. Rechnungsstellung: Eine Rechnung wird am Ende eines jeden Monats ausgestellt. Die Rechnung wird die Trainingsgebühr für jede Sitzung und gegebenenfalls anfallende zusätzliche Fahrtkosten auflisten. Rechnungen werden alle Zahlungsbeträge im Detail darlegen und einen vollständigen Überblick über finanzielle Transaktionen bieten.
  1. Zahlungsverzug: Eine fristgerechte Zahlung ist entscheidend für die Fortsetzung des Trainingsprogramms. Wenn der Pferdebesitzer es versäumt, die Zahlung rechtzeitig zu leisten, behält sich der Trainer das Recht vor, weitere Trainingseinheiten auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Etwaige Gebühren oder Strafen für verspätete Zahlungen werden in der Rechnung aufgeführt.
  1. Rückerstattungen: Trainingsgebühren sind nicht erstattungsfähig, und der Pferdebesitzer ist verpflichtet, die Zahlung für alle geplanten Trainingseinheiten zu leisten, auch wenn er aus unvorhergesehenen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmen kann. Ausnahmen von dieser Regelung werden im Einzelfall nach Ermessen des Trainers berücksichtigt.
Kontakt

+43 676 6849694

Mühlleiten 34, 6091 Götzens

Öffnungszeiten

Täglich geöffnet

0800 Uhr - 2000 Uhr

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